Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (Art. 1 § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012).

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die verschiedenen Phasen der Mediation führt und dabei unterstützt, eine außergerichtlichen Konfliktlösung herbeizuführen.

 Gerade im familiären Bereich – im Zuge einer Trennung und Scheidung – kann es den Beteiligten unter dem Druck starker Gefühle schwerfallen, notwendige Einigungen zu erzielen. Die Unterstützung durch einen Mediator kann gerade in einer solchen Trennnungssituationen von großem Wert sein. Offene Fragen über die Aufteilung von Vermögenswerten, Klärung von Unterhaltsfragen sowie dem Umgangsrecht und Sorgerecht für gemeinsame Kinder können in einer Mediation abgestimmt und verbindlich vereinbart werden. Die Mediation strebt hier nach einer sachlichen aber fairen Lösungen, die auf einer Verständigung der Konfliktpartner beruhen.

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass sich die Beteiligten dazu bereit erklären, sich an einen Tisch zu setzen und Absprachen gemeinsam zu entwickeln.

Das Ergebnis einer Mediation wird am Ende in der Regel in einer (rechtsverbindlichen) Abschlussvereinbarung zusammengefasst, die die Beteiligten gemeinsam formulieren und gutheißen.

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