Familienrecht

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie und ist in 2008 und 2009 grundlegend reformiert worden. Neben einem neuen Unterhaltsrecht ist auch das neue Familienverfahrensrecht (FamFG), das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und das neue Güterrecht in Kraft getreten.

Schwerpunkte des Familienrechts sind die Eheschließung und Scheidung, das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt) sowie die Rechtsbeziehungen von Eltern zu ihren Kindern (Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaftsrecht).

Aber auch über Zugewinnausgleichsansprüche, die Hausratsteilung und den Verbleib in der ehelichen Wohnung sollten sich sowohl Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Zuge einer Trennung beraten lassen.

Aufgrund der Komplexität von familienrechtlichen Fragestellungen ist eine Beratung durch einen Spezialisten unerlässlich. 

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