Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es zwei Hauptakteure, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in verschiedene Rechtsbereiche, dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer. Der einzelne Arbeitnehmer ist nicht der direkte Adressat, sondern seine Vertretungsorgane wie z.B. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft.

 Unter dem Begriff des Arbeitsrechts versteht man all diejenigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Zum Arbeitsrecht gehören vor allem gesetzliche und ungeschriebene rechtliche Regelungen, die

  • die Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit beschränken sollen, Arbeitszeitgesetz – ArbZG),
  • eine Ausbeutung in Form von Dumpinglöhnen verhindern sollen (Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz – MiLoG),
  • bezahlte Auszeiten zum Zwecke der Erholung (Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz – BUrlG), der Wiederherstellung der Gesundheit (Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG) und des Frauen- und Familienschutzes garantieren (Mutterschutz, Elternzeit)
  • willkürliche Entlassungen vermeiden sollen (Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz – KSchG)
  • die Bildung von betrieblichen Interessenvertretungen ermöglichen (Betriebsverfassungsrecht gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG, Personalvertretungsrecht), und
  • die Arbeit von Gewerkschaften als überbetrieblichen Interessenvertretungen rechtlich absichern (Koalitionsrecht, Tarifrecht, Streikrecht).

Die wichtigsten der o.g. Regelungen sind im Interesse des Arbeitnehmerschutzes rechtlich zwingend, d.h. sie können durch vertragliche Vereinbarungen nicht aufgehoben oder beschränkt werden. Denn obwohl auch im Arbeitsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt, wird es im Arbeitsrecht wegen der stärkeren Position des Arbeitgebers oft zurückgedrängt. Typisch für arbeitsrechtliche Vorschriften ist die Beschränkung der Vertragsfreiheit durch zwingende Mindeststandards.

Häufig geht es im Bereich des Arbeitsrechts auch um Regelungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Konventionalstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Arbeitszeiten
  • Wettbewerbsverbote

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass dem Arbeitnehmer oftmals mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist und praktikable Lösungen erarbeitet werden müssen, die der beruflichen Zukunft des Arbeitnehmers neue Perspektiven und Entwicklungschancen ermöglichen. Hier ist es wichtig auf das fundierte Wissen eines Rechtsanwalts zurückgreifen zu können, um das bestmögliche Ergebnis herbeizuführen.

Ich berate Sie umfassend und ausführlich in Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit und setze Ihre Ansprüche in Ihrem Interesse durch.

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